2. Klinische Notwendigkeit

(Nachteile und Vorteile)

Ist die Röntgendiagnostik im Rahmen der konservativen Orthopädie, insbesondere der manuellen Medizin überhaupt erforderlich? Kann man ohne Röntgendiagnostik konservative orthopädische und manuelle Therapie betreiben? Man kann dies. Sehr viele Manualtherapeuten, insbesondere der osteopathischen Schule, verzichten darauf.

Greenman (1978) empfiehlt für die Lenden- Becken- Region folgendes Vorgehen: Nach lege artis vorgenommenen manuellen und kinesiologischen Untersuchungen kann die manuelle Therapie bis zu dreimal durchgeführt werden. Wenn nach drei Behandlungen kein Erfolg abzusehen ist, muß geröntgt werden. Nach Traumen, bei Begutachtung, bei Verdacht auf spezifische Prozesse, seien Röntgenaufnahmen sofort anzufertigen.

Ohne Röntgenuntersuchung sind jedoch folgende Nachteile in Kauf zu nehmen:

  1. Gefährdung des Patienten, um so größer, je unerfahrener der Therapeut in manueller Diagnostik und Technik ist (vgl. klinischer Teil).

  2. Begrenzung der wirklich gezielten Therapie, weil gewisse morphologische Details nicht erkennbar sind. Details, die alle Funktionen der Wirbelsäule beeinflussen können, ganz besonders im Bereich der Kopfgelenke, wo die Technik der manuellen Therapie mit Hilfe der Röntgendiagnostik wesentlich gerichteter erfolgen kann.

  3. Wesentlich ungünstigere juristische Position für den Therapeuten bei eventueller Schädigung.


Dagegen stehen folgende Vorteile, wenn mit Röntgendiagnostik gearbeitet wird:
  1. Größere Sicherheit für Patient und Arzt in der Erkennung der absoluten Kontraindikation für die manuelle Therapie. (Cave: Das Frühstadium maligner Veränderungen, insbesondere von Metastasen, ist auch durch die Röntgendiagnostik nicht unbedingt erkennbar).

  2. Das morphologische Substrat, an dem sich die Funktionen der Wirbelsäule vollziehen, und das manuell nicht mit letzter Sicherheit zu erfassen ist, wird exakt beurteilbar.

  3. Dadurch wird gezielteres manuelles Arbeiten und gezieltere anderweitige Therapie überhaupt erst möglich, wobei von statisch korrigierenden Maßnahmen (z.B. Schuherhöhung) bis zum operativen Eingriff (z.B. subforaminale Entlastung) die ganze Bandbreite der orthopädischen Möglichkeiten mit in Erwägung gezogen werden muß (vgl. klinischer Teil). Röntgendiagnostik wirkt sich also diagnostisch und differentialtherapeutisch orientierend aus und ist damit Voraussetzung für die Verbesserung der therapeutischen Ökonomie. Auch die Prognostik wird sicherer, z.B. ob und wo ein Patient mit Rezidiven der Wirbelblockierung zu rechnen hat, in welche Richtung seine Statik sich ungünstig entwickeln kann und wie sie daher vorbeugend zu behandeln ist, wie sich bestimmte Berufssparten und Berufshaltungen auswirken werden, ob vor einer bestimmten Sportart zu warnen, ob eine andere besonders zu empfehlen ist.

  4. Funktionelle Störungen sind röntgenologisch sicherer zu beurteilen
  5. im Bereich der Statik, z.B. beim statischen Kopfschmerz (vgl. S. 53 und klinischer Teil).
  6. im Bereich der Kinematik, z.B. dann wenn es darum geht, Kontrollen vor und nach einem therapeutischen Eingriff durchzuführen.

  7. im Bereich der protektiven Funktion der Wirbelsäule, z.B. bei der Untersuchung der Foramina intervertebralia der Halswirbelsäule und des suboccipitalen Raumes.

  8. Die Aufklärung der Ursachen chirotherapeutischer Mißerfolge ist oft überhaupt erst röntgenologisch möglich. Gerade dieser Umstand hat uns zur Aufdeckung besonders pathogener Mechanismen geführt; so hat sich z.B. die Pathogenese der verschiedenen vertebragenen Kopfschmerzformen nur durch Röntgenanalyse klären lassen.

  9. Begutachtung: In der Begutachtung der Wirbelsäule ist die Röntgendiagnostik gerade für den Chirotherapeuten unentbehrlich, vorausgesetzt, daß er sich gründlich und systematisch mit ihr befaßt hat, und zudem die manuelle Untersuchung beherrscht. Er sollte darum sein Wissen und seine besonderen Erfahrungen in die Begutachtung einbringen und zur Verbesserung einer objektiven Wahrheitsfindung beitragen. Denn die Berücksichtigung funktioneller Aspekte und ihrer feinen röntgenologischen Kriterien wird in der offiziellen Begutachtung auch heute noch in gelegentlich bestürzender Weise ignoriert.


Mildenberger (1979) hat in jüngster Zeit die Röntgendiagnostik für die manuelle Therapie bei "fast allen Patienten” als überflüssig erklärt, gestützt auf große schwedische Statistiken (Hult 1954, Horal 1969, Brolin 1975, Cederblom 1973), welche die fehlende Korrelation zwischen morphologischen degenerativen, entzündlichen und malignen Rö..- Befunden und klinischem Bilde einmal mehr erhärtet haben. Wir haben vor statistisch untermauertem Leichtsinn ebenso gewarnt wie vor einer selbstsicheren Bequemlichkeit, die röntgenologisches Interesse, Hinterfragen und Wissen für überflüssig erklärt auf Grund von Statistiken, die einer ganz anderen Fragestellung dienen, die allerdings von jeher die wissenschaftliche Entwicklung funktionsanalytischen Denkens und Handelns gehemmt haben (Gutmann 1980).

Auf die erheblichen Gefahren durch ungenügende Röntgendiagnostik werden wir im klinischen Teil bei der Behandlung der "Gefährdung durch manuelle Therapie” zurückkommen.



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