2. Klinische Notwendigkeit(Nachteile und Vorteile)
Ist die Röntgendiagnostik
im Rahmen der konservativen Orthopädie, insbesondere der manuellen Medizin
überhaupt erforderlich? Kann man ohne Röntgendiagnostik konservative
orthopädische und manuelle Therapie betreiben? Man kann dies. Sehr viele
Manualtherapeuten, insbesondere der osteopathischen Schule, verzichten darauf.
Greenman (1978) empfiehlt
für die Lenden- Becken- Region folgendes Vorgehen: Nach lege artis vorgenommenen
manuellen und kinesiologischen Untersuchungen kann die manuelle Therapie bis zu
dreimal durchgeführt werden. Wenn nach drei Behandlungen kein Erfolg abzusehen
ist, muß geröntgt werden. Nach Traumen, bei Begutachtung, bei Verdacht
auf spezifische Prozesse, seien Röntgenaufnahmen sofort anzufertigen.
Ohne Röntgenuntersuchung sind jedoch
folgende Nachteile in Kauf zu nehmen: Gefährdung
des Patienten, um so größer, je unerfahrener der Therapeut in manueller
Diagnostik und Technik ist (vgl. klinischer Teil). Begrenzung
der wirklich gezielten Therapie, weil gewisse morphologische Details nicht erkennbar
sind. Details, die alle Funktionen der Wirbelsäule beeinflussen können,
ganz besonders im Bereich der Kopfgelenke, wo die Technik der manuellen Therapie
mit Hilfe der Röntgendiagnostik wesentlich gerichteter erfolgen kann.
Wesentlich ungünstigere juristische Position für
den Therapeuten bei eventueller Schädigung. Dagegen
stehen folgende Vorteile, wenn mit Röntgendiagnostik gearbeitet wird:
Größere Sicherheit
für Patient und Arzt in der Erkennung der absoluten Kontraindikation für
die manuelle Therapie. (Cave: Das Frühstadium maligner Veränderungen,
insbesondere von Metastasen, ist auch durch die Röntgendiagnostik nicht unbedingt
erkennbar). Das morphologische
Substrat, an dem sich die Funktionen der Wirbelsäule vollziehen, und das
manuell nicht mit letzter Sicherheit zu erfassen ist, wird exakt beurteilbar.
Dadurch wird gezielteres manuelles Arbeiten und gezieltere
anderweitige Therapie überhaupt erst möglich, wobei von statisch korrigierenden
Maßnahmen (z.B. Schuherhöhung) bis zum operativen Eingriff (z.B. subforaminale
Entlastung) die ganze Bandbreite der orthopädischen Möglichkeiten mit
in Erwägung gezogen werden muß (vgl. klinischer Teil). Röntgendiagnostik
wirkt sich also diagnostisch und differentialtherapeutisch orientierend aus und
ist damit Voraussetzung für die Verbesserung der therapeutischen Ökonomie.
Auch die Prognostik wird sicherer, z.B. ob und wo ein Patient mit Rezidiven der
Wirbelblockierung zu rechnen hat, in welche Richtung seine Statik sich ungünstig
entwickeln kann und wie sie daher vorbeugend zu behandeln ist, wie sich bestimmte
Berufssparten und Berufshaltungen auswirken werden, ob vor einer bestimmten Sportart
zu warnen, ob eine andere besonders zu empfehlen ist. - Funktionelle
Störungen sind röntgenologisch sicherer zu beurteilen
- im
Bereich der Statik, z.B. beim statischen Kopfschmerz (vgl. S. 53 und klinischer
Teil).
im Bereich der Kinematik,
z.B. dann wenn es darum geht, Kontrollen vor und nach einem therapeutischen Eingriff
durchzuführen. im Bereich
der protektiven Funktion der Wirbelsäule, z.B. bei der Untersuchung der Foramina
intervertebralia der Halswirbelsäule und des suboccipitalen Raumes.
Die Aufklärung der Ursachen chirotherapeutischer Mißerfolge
ist oft überhaupt erst röntgenologisch möglich. Gerade dieser Umstand
hat uns zur Aufdeckung besonders pathogener Mechanismen geführt; so hat sich
z.B. die Pathogenese der verschiedenen vertebragenen Kopfschmerzformen nur durch
Röntgenanalyse klären lassen. Begutachtung:
In der Begutachtung der Wirbelsäule ist die Röntgendiagnostik gerade
für den Chirotherapeuten unentbehrlich, vorausgesetzt, daß er sich
gründlich und systematisch mit ihr befaßt hat, und zudem die manuelle
Untersuchung beherrscht. Er sollte darum sein Wissen und seine besonderen Erfahrungen
in die Begutachtung einbringen und zur Verbesserung einer objektiven Wahrheitsfindung
beitragen. Denn die Berücksichtigung funktioneller Aspekte und ihrer feinen
röntgenologischen Kriterien wird in der offiziellen Begutachtung auch heute
noch in gelegentlich bestürzender Weise ignoriert. Mildenberger
(1979) hat in jüngster Zeit die Röntgendiagnostik für die manuelle
Therapie bei "fast allen Patienten als überflüssig erklärt,
gestützt auf große schwedische Statistiken (Hult 1954, Horal 1969,
Brolin 1975, Cederblom 1973), welche die fehlende Korrelation zwischen morphologischen
degenerativen, entzündlichen und malignen Rö..- Befunden und klinischem
Bilde einmal mehr erhärtet haben. Wir haben vor statistisch untermauertem
Leichtsinn ebenso gewarnt wie vor einer selbstsicheren Bequemlichkeit, die röntgenologisches
Interesse, Hinterfragen und Wissen für überflüssig erklärt
auf Grund von Statistiken, die einer ganz anderen Fragestellung dienen, die allerdings
von jeher die wissenschaftliche Entwicklung funktionsanalytischen Denkens und
Handelns gehemmt haben (Gutmann 1980). Auf
die erheblichen Gefahren durch ungenügende Röntgendiagnostik werden
wir im klinischen Teil bei der Behandlung der "Gefährdung durch manuelle
Therapie zurückkommen.
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