Manualmedizin | Die
Begutachtung des HWS-Weichteiltraumas
Funktion
vs. Pathomorphologie H.Biedermann
(last update: 24.04.1997) Vorausgeschickt: Die Auseinandersetzung
um die Folgen des HWS- Weichteiltraumas hat in den letzten fünfzehn Jahren
über zehntausend erfaßte Arbeiten produziert [1]. Nur weißes
Rauschen? - nicht ganz; mehr und mehr kommen neben den bekannten pathomorphologischen
Argumenten funktionelle Gesichtspunkte zum Tragen. "Der gestern als Außenseitermeinung
bezeichnete Standpunkt ist heute die Lehrmeinung; morgen kann er schon als Rückfall
in längst überwundene Anschauungen angesehen werden.'' [2]. Die
Situation ist nicht befriedigend; dies dürfte eine der wenigen Aussagen sein,
die von allen gutachterlich Tätigen gleichermaßen akzeptiert wird.
Man muß sich zwischen der Scylla pathomorphologischer Einseitigkeit und
der Charybdis unkritischen Projizierens aller Lebensprobleme auf das durchgemachte
Trauma einen gangbaren Weg für Behandlung und Beurteilung derartiger Unfälle
suchen. Dabei ist die Manuelle Medizin per definitionem einer funktionellen Betrachtungsweise
verpflichtet, während man in der Gruppe einseitig pathomorphologisch Argumentierender
meist Gutachteninstitute und BG-Kliniken, also traumatologisch Geprägte findet.
ZOBEL bemerkt hierzu: "Unparteiisches Urteilen ist schwierig, weil Gutachter
in ideelle Wertvorstellungen und materielle Interessenlagen eingebunden sind''[3].
Jeder Patient ist aber ein Einzelfall, jeder Verlauf eingebettet in das komplexe
Netz der individuellen Biographie. Dies ist dem kurativ Tätigen wohlbekannt
und er wird es in sein Therapiekonzept einbauen. Wer sich nur noch mit Begutachtung
beschäftigt, muß seine Vorstellungen letztendlich nicht am Behandlungserfolg
messen und ist zwangsläufig gefährdeter, von der klinischen Realität
abzuheben. Wir müssen uns bei Therapie und Begutachtung bemühen,
mit der Meßlatte des Normalverlaufs die speziellen Probleme des Einzelfalls
umfassend zu würdigen. Es sind eben fast immer untypische und spezielle Verläufe,
die die größten Probleme aufwerfen. Um einige hierbei auftretenden
Probleme zu beleuchten, sei im Folgenden auf zwei für die Begutachtung wichtige
Entwicklungen eingegangen. "Falsche Freunde'' Zu berichten ist von
einem Neuro-Otologen aus Bad K., zu dem ein wahrer Pilgerstrom von HWS- Traumageschädigten
eingesetzt hat. Vor dem Gutachten selbst erfolgt eine Untersuchung durch
die HNO-ärztlich tätige Ehefrau, die immer wieder folgende stereotype
Diagnosen ergibt: "Multisensorische neuroontologische Funktionsstörung. ...
Zentrale Gleichgewichtsfunktionsstörung mit Hirnstammtaumeligkeit. ... Zentrale
Reaktionsenthemmung des optokinetischen Systems. ... Tieftonschwerhörigkeit.
... Pontomedulläre Hörbahnstörung.'' ... etc., etc., etc.
Das anschließende Gutachten entwickelt dies weiter. Es ist dann die
Rede von "Late whiplash injury syndrome mit chronifizierenden zerviko-enzephalen
Beschwerden nach HWS-Schleudertrauma ... Langfristig weit über das `x'te
posttraumatische Jahr hinaus persistierende subjektive Beschwerden mit Kopfschmerzen,
die vom Nacken in die Stirn ausstrahlen ... Überwiegend zentrale Gleichgewichts-Funktionsstörungen
mit auffälligen Nystagmussignalstörungen und mesencephalen Augen-Koordionationsstörungen
... Hörstörungen mit akustischen Mißempfindungen im Sinne des
Syndroms des überempfindlichen Ohres Hörbahnstörung im Stammhirnbereich"
etc, etc. Dann werden MdE-Werte zwischen 60 und 90% festgelegt, wobei
ein 'dyscomfort-Syndrom' mit 20 - 25% berücksichtigt wird. Es mag vom Standpunkt
eines Anwalts interessant sein, sich für die gerichtliche Auseinandersetzung
mit derartigen Stellungnahmen zu munitionieren. Sie können aber eine präzise
und individuelle Auseinandersetzung mit den Beschwerden des einzelnen Unfallopfers
nicht ersetzen und sind letztlich auch für die Prozessierenden kontraproduktiv.
Spätestens wenn das dritte fast gleichlautende 'Gutachten' zu verdauen ist,
setzt bei Gericht und Gegengutachtern zu Recht eine pauschale Ablehnung ein. Vor
diesem Hintergrund kommt es dann zu Aussagen wie: "Die jeweils gestellten Diagnosen
sind dabei weitgehend arztkonstant, es wechseln nur die Betroffenen" [4].
Gerade bei lange zürückliegenden Unfällen muß eine Konsistenz
der Beschwerden gefordert werden oder eine stichhaltige Begründung für
lange Latenzzeiten; diese gibt es durchaus. Im 'Normalfall' heißt das, daß
in den Beschwerdeschilderungen der Unfallaufnahme, spätestens in der Woche
danach, Indizien nachgewiesen werden müssen, um die kausale Verknüpfung
zu zeigen. Jeder Erwachsene hat mehr oder weniger häufig Unfälle erlitten.
Gerade auch die Kinder- und Säuglingszeit mit ihren viel prägenderen
Traumafolgen sollten Anlaß dazu geben, eine Unfallkausalität kritisch
zu prüfen. Wenn man alle möglichen Beschwerden ohne zeitliche oder kausale
Verknüpfung als unfallbedingt akzeptiert, gerät man auf sehr schwankenden
Grund. Wir wissen heute, daß die meisten massiveren funktionellen
Befunde im Kopfgelenkbereich in früher Jugend entstehen [5]. Sie bleiben
jahre- und jahrzehntelang klinisch stumm, um dann durch eine Fehlbelastung, ein
Trauma oder eine regionale Irritation (z.B. im Temporo-Mandibulärbereich)
akut zu werden. Das Abwägen zwischen der Prädisposition und dem auslösenden
Moment ist dann immer diffizil und muß durch eine Einzelanalyse geleistet
werden. Globale Standardbegutachtungen sind - ob pro oder contra - nicht hilfreich.
Es sollte angemerkt werden, daß die regelmäßig in diesen Gutachten
zu findende Aussage "Diese Diagnosen sind typisch für ein HWS- Schleudertrauma"
ohne biomechanische Untersuchung der Halswirbelsäule gewonnen wird. Denjenigen,
die sich in penibler Einzelanalyse und unter Einbeziehung manualmedizinischer
Kriterien die Arbeit nicht so einfach machen, geraten in Gefahr, mit solchen Pauschalbeurteilungen
in einen Topf geworfen zu werden. Dieser - eher vereinzelten - Vorgehensweise
steht auf der anderen Seite eine breite Phalanx BG-unfallchirurgischer Gutachter
bzw. reiner Begutachtungsinstitute gegenüber. Deren Wirken sei hier an zwei
Artikeln aus einer unlängst erschienenen Kompilation zum Thema[6, 7] diskutiert.
An dieser Stelle sollte angemerkt werden, daß sich dieser Sammelband durchaus
erfolgreich um eine umfassende Sichtweise bemüht, was die anderen zitierten
Beiträge zeigen. "Primäre und sekundäre Diagnostik nach
HWS- Verletzung als Verlaufsstrategie für die Therapie" Überschreibt
E. LUDOLPH seine Arbeit (wenn nicht anders gekennzeichnet, sind die Zitate dieses
Abschnitts aus dieser Veröffentlichung). Eingehend skizziert er seine Entwicklung,
die ihn nun "seit über 1 Jahr ausschließlich der Beratung und Begutachtung"
geführt habe. Richtig wird angemerkt, daß "die Medizin eine Erfahrungswissenschaft
ist. Die Rückkopplung durch Erkenntnisse ex post ist unabdingbar, insbesondere
dann, wenn - wie bei den hier zu diskutierenden Beschwerden/ Affektionen - ein
morphologisches Substrat als Leitfaden der Therapie fehlt." ... "Je weiter die
einzelnen Fachdisziplinen - Neurootologen, Neurochirurgen, Psychiater, Psychologen,
Neurologen, Internisten, Schmerztherapeuten - von der eigentlichen Traumatologie
entfernt sind, um so sicherer werden die Erkenntnisse. Wider alle Erwartung ist
es also der 'Nichtfachmann', der den positiven Befund anbietet, während der
'Fachmann' zweifelt." Ein jahrelang bestehender Kopfschmerz oder Schwindel
ist beim Neurologen, Manualmediziner oder HNO-Arzt besser aufgehoben als beim
Traumatologen, auch wenn dieser organisationsbedingt meist die Erstversorgung
der Unfallpatienten übernimmt. KEIDEL führt dazu aus[8]: "Es muß
festgehalten werden, daß sich auch für die subjektiven, mitunter neurasthenisch
anmutenden Qualitäten der Beschwerdeschilderung objektive und quantitativ
überprüfbare Korrelate aufdecken lassen." ... "Es gibt keine
beschleunigungstraumatypischen Beschwerden. ... Das einzige universale Merkmal,
das den Beschleunigungstrauma- Patienten zugeschrieben werden kann, ist der Nackenschmerz."
Und selbst der fehlt manchmal, möchte man hinzufügen. Eine lückenlose
Dokumentation der Beschwerden nach einem Trauma und deren Fehlen vor dem Ereignis
wird in der Bundesrepublik - im Gegensatz zum Beispiel zur Schweiz - in aller
Regel nicht gewertet. Auch qualifiziert LUDOLPH eventuelle psychische Konsequenzen
eines HWS- Traumas mit dem Hinweis ab "Objektiviert sind bei einem sehr kleinen
Kollektiv psychische Fehlreaktionen auf Unfallereignisse. Der Zusammenhang dieses
Krankheitsbildes mit dem Unfall bedarf als Bindeglied entweder eines Körperschadens,
der geeignet ist, psychische Fehlreaktionen zu erklären, oder eines entsprechend
eindrucksvollen Unfallereignisses, das geeignet ist, unmittelbar, also ohne Umweg
über einen Körperschaden, psychisch zu schädigen."[9]. Der geforderte
Körperschaden ist von ihm selbst ausgeschlossen: "Beim sog. Beschleunigungstrauma
fehlt aber nicht nur der verletzungstypische Befund (Prellmarke, Bluterguß,
Knochenbruch), sondern - in den Problemfällen - überhaupt jeder objektiv
krankhafte Befund". Bei länger zurückliegenden Unfällen
kommt der genauen Aktenauswertung eine zentrale Bedeutung zu. Ein D-Bogen mag
nicht immer eine differenzierte Untersuchung der Halssegmente enthalten, aber
ob eine Bewußtlosigkeit vorlag kann man ihm entnehmen. Und wenn hier ein
'Schwindel' oder ein 'Unsicherheitsgefühl' erwähnt wurde, muß
man das zur Kenntnis nehmen und dem nachgehen. "Erinnert werden darf an die gesicherte
ärztliche Erkenntnis, daß Rückenbeschwerden zu 30% psychisch bedingt
bzw. psychisch überlagert sind." - Zu 30% psychisch bedingt oder überlagert
sind praktisch alle Krankheiten, von der Gallenkolik bis zum Herzinfarkt. Es gibt
keine Erkrankung, die nicht 'psychisch mitbedingt ist2. Wer sich manualtherapeutisch
um Spätfolgen und besonders unglückliche Entwicklungen nach HWS-Trauma
kümmert weiß, daß mit Verdeutlichungstendenzen gerechnet werden
muß. Wieviel davon Reaktion auf Bagatellisierungsversuche von Vorbehandlern
ist, sollte man im Einzelfall genau differenzieren[8]. "Die Abklärung
der Unfallanamnese ist gesicherter Bestandteil traumatologischer Diagnostik. Es
ist behandlungsfehlerhaft, wenn dieser erste Schritt einer verletzungsorientierten
Befunderhebung fehlt." Genau dies ist bei vielen Gutachten eine auffallende Lücke.
Es ist erstaunlich, wie selten ein Bild des Unfallortes oder zumindest des betroffenen
PKWs in den Akten zu finden ist. Wenn man dies nachfordert, ist man oft verblüfft,
wie viel über Unfallstärke und -mechanismus allein aufgrund solch einer
einfachen Klärung zu ermitteln ist. Auch die Frage, von wo genau der Aufprall
erfolgte und wie die Kopfhaltung im Moment des Aufpralls war wird viel zu selten
problematisiert (zur Wichtigkeit der Kopfhaltung vgl.[11, 12]). "Es
entspricht - zu allen Verletzungsbildern - gesicherter ärztlicher Erfahrung,
daß das unfallnahe Verhalten indiziell für die Schwere der Verletzung
ist. Diese Erfahrungen werden auf den Kopf gestellt, wenn verbreitet wird, es
sei für Verletzungen der Halswirbelsäule typisch, daß diese erst
verzögert mit Funktionseinbußen/Beschwerden verbunden seien. Diese
Verläufe sind untypisch. Wir müssen uns fragen, ob es nicht an der Zeit
ist, die Erkenntnisse aus den Regelverläufen im Zusammenhang mit den Fortschritten
der Diagnostik dahingehend umzusetzen, daß ein beschwerdefreies Intervall
auch beim sog. Beschleunigungstrauma der Halswirbelsäule ein Indiz gegen
eine Strukturverletzung ist." Es gehört zum unfallchirurgischen 1x1, daß
frisch Verunfallte in ihrer streßbedingten Herabsetzung der Schmerzschwelle
bei der Einlieferung ins Krankenhaus oft schwere Verletzungen nicht bemerken.
Man muß also zumindest eine 72-Stunden Regel als Basis eines Zusammenhangs
Unfallbeschwerden akzeptieren. Sind es nicht gerade die `untypischen Verläufe,
um die es hier geht? Niemand wird vernünftigerweise bestreiten, daß
ein folgenloses Abklingen der Beschwerden nach HWS- Trauma in aller Regel eintritt.
Aber gerade die - relativ wenigen - Fälle, in denen dem nicht so ist, beschäftigen
uns therapeutisch und gutachterlich immer wieder. "Die subjektiv geklagten
Beschwerden werden an irgend einer bildtechnisch sichtbaren Zacke festgemacht.
Nur die - experimentell, statistisch und/oder aufgrund gesicherter traumatologischer
Erfahrung abgesicherten - verletzungstypischen Befunde indizieren einen unfallbedingten
Körperschaden." Es sind aber eben gerade nicht die traumatologischen Werkzeuge,
die hier greifen, sondern die Funktionstests der Neurologen, HNO-Ärzte etc.
Interessanterweise werden Rentengutachten mit demselben Argument abgelehnt, mit
dem bei Unfallgutachten aus solch einer Zacke eine 'vorbestehende degenerative
Veränderung' o.ä. konstruiert wird. Dort wird gesagt, daß Nachweis
einer rein degenerativen Veränderung allein nicht genügt, um eine Arbeitsunfähigkeit
zu begründen - was stimmt. Die pathogenetische Relevanz eines solchen diagnostischen
Indizes muß begründet werden, ob es sich um Unfallfolge oder degenerative
Veränderung handelt. Dabei ist der zeitliche Zusammenhang oft ein wichtiger
Hinweis. "Wird die Bewegung des Kopfes durch den Fahrzeuginnenraum gebremst,
ehe der Bewegungsausschlag der Halswirbelsäule erschöpft ist, kann die
Halswirbelsäule nicht gleichzeitig gezerrt worden sein." Konkretes Gegenbeispiel
aus einem unlängst anstehenden Gutachten: Der Fahrer eines Lieferwagens reinigt
beim Anfahren im Winter die innen beschlagene Scheibe und beugt sich dabei vor.
Mit ca. 20-30 km/h Fahrt übersieht er einen niedrigen Betonpfahl, rammt diesen
und wird dadurch abrupt gebremst. Der vorgebeugte Kopf prallt gegen die Scheibe
(die dabei zu Bruch geht), wird maximal retroflektiert und erleidet so neben dem
Aufpralltrauma auch eine Halsweichteilverletzung (die zudem - da vor über
einem Jahr aufgetreten - inzwischen zweifelsfreie Röntgenveränderungen
am vorderen Längsband hinterlassen hat). Derartige Verläufe gibt es
häufig. "Ähnlich wie bis zu den 5Oger Jahren bei der Behandlung
der Gehirnerschütterung ist die Übertherapie eine der Ursachen anhaltender
Beschwerdebilder." - Dem kann man nur zustimmen. Viele der bei uns zu Begutachtung
oder Therapie kommenden Patienten haben zumindest teilweise eine iatrogene Komponente
bei den chronischen HWS-Weichteilschäden. Meist ist es die zu frühe
Mobilisierung, teils als Physiotherapie, teils mediko-mechanisch (z.B. Glisson),
teils durch vorzeitige Mobilisation/Manipulation (vgl. [13]). "Die Frage muß
erlaubt sein, ob ein Teil der chronifizierenden HWS-Syndrome eher therapeutische
als traumatische Folgezustände darstellen."[14] schreibt MOORAHREND, ``Wir
möchten zu bedenken geben, ob die Chronifizierung des Schleudertraumasyndroms
zum Teil nicht auch iatrogen bedingt sei könnte'' bemerkt KAMIETH [15].
"Bedeutung und Anwendung verschiedener Einteilungsschemata der HWS-Verletzungen"
ist der Titel der Arbeit SCHRÖTERs, wie LUDOLPH nach BG-Klinikkarriere in
einer reinen Begutachtungspraxis tätig. Auch hier seien wieder einige Zitate
kommentiert: "Den reparativen biologischen Kräften ist es zuzuschreiben,
daß auch solche mikrostrukturellen Läsionen in aller Regel folgenlos
auszuheilen pflegen. Wäre dem nicht so, wäre die gesamte Chirurgie -
nicht nur an der Halswirbelsäule - schon wegen der operativen Zugangswege
zum Scheitern verurteilt." Und an anderer Stelle[16]:"Ausgehend von den günstigen
und sogar folgenlosen Ausheilungsergebnissen bei teils schweren strukturellen
Halswirbelsäulenverletzungen wäre es geradezu paradox, die teils monströs
ausgeweiteten und stets vegetativ gefärbten Beschwerden ohne hinreichendes
organisches Korrelat nach funktionellen Verletzungen im Sinne einer Distorsion
als Unfallfolge einzuordnen. Anhand meines Datenmaterials -242 Fälle funktioneller
HWS- Verletzungen - ist festzustellen, daß geradezu ein reziprokes Verhältnis
zwischen dem Ausmaß des Primärschadens z.B. auch am Kraftfahrzeug und
dem Ausmaß der später geklagten Beschwerden zu beobachten ist." Das
heißt wohl: hat der Patient eine z.B. radiologisch faßbare Schädigung
erlitten, greift Variante 2 ("Günstige Ausheilungsergebnisse bei teils schweren
strukturellen HWS-Verletzungen"). Ansonsten gilt Variante 1: die mikrostrukturellen
Läsionen heilen ohnedies ab. Man ist an J. Hellers Catch 22 erinnert...
Ist durch Funktionsaufnahmen eine Gefügestörung zu erkennen, führt
er aus: "Zu warnen ist auch vor unkritischen Bewertungen von Röntgen- Funktionsaufnahmen
an der HWS in Vor- und Rückneigung. Besonders bei asthenisch-hypermobilen
Persönlichkeiten - meist überschlankwüchsige - junge Frauen - sieht
man nicht selten ein sogenanntes 'Treppenphänomen', gelegentlich mit einer
scheinbaren segmentalen Instabilität, bevorzugt in den mittleren und unteren
Segmenten, die das Herz eines Manualmediziners höher schlagen lassen". Hier
wird die sachliche Auseinandersetzung mit dem Problem konstitutionelle Prädisposition
plus Trauma durch Polemik ersetzt. Der Begriff 'scheinbare segmentale Instabilität'
bleibt unerklärt. Auf die Verknüpfung röntgen- funktionsanalytischer
Fakten mit der manuellen segmentalen Untersuchung und anderen Diagnosemethoden
wird nicht eingegangen. Dem sei kommentarlos ein anderes Zitat aus dem gleichen
Sammelband gegenübergestellt: "Der Überblick über die Vielzahl
relevanter Folgeschäden nach Schleuderverletzung der HWS zeigt, daß
auch derzeit in seltenen Fällen noch letale Verläufe selbst bei leichten
HWS-Schleudertraumen beobachtet werden, wenn mögliche Komplikationen nicht
rechtzeitig erkannt werden."[8]. Die Probleme bei Begutachtung und Behandlung
entstehen nicht in der Mehrzahl der Fälle, sondern eben in ganz wenigen Einzelfällen.
Demjenigen, der auf einem eisglatten Gehweg ausrutscht und sich dabei eine Radiusfraktur
zuzieht, ist kaum mit dem Hinweis gedient, hundert andere seien hier vorbeigelaufen
ohne zu stürzen. Es gilt, dem Einzelfall gerecht zu werden. "Solche
ärztlichen Fehleinschätzungen dürften der Grund sein für die
eigenartige statistische Entwicklung der letzten Jahre: Trotz stagnierender Unfallzahl
und durchschnittlich rückläufiger Verletzungsschwere infolge des modernen
Fahrzeugbaus mit vielfältigen Sicherungseinrichtungen nahm die Zahl der erlittenen
bzw. behaupteten HWS-Verletzungen stetig zu. Die tatsächliche statistische
Entwicklung steht somit im Widerspruch zur prognostischen Wahrscheinlichkeit,
abgeleitet aus den Erkenntnissen der modernen Unfallforschung." Dem ist nicht
so. Gerade auch die angloamerikanische Literatur geht auf den Zusammenhang zwischen
Verringerung der schweren und tödlichen Unfälle und der Vermehrung der
'leichteren' Unfälle ein, mit dann zum Teil chronischen Verläufen. Nicht
zuletzt der Quebec Task Force Report geht auf dieses Problem ein. Dieser Zusammenhang
ist auch unmittelbar einleuchtend[11, 17-20]. Wer vorher zum Teil schwere und
röntgenrelevante knöcherne Verletzungen erlitt, hat jetzt 'nur noch'
ein Weichteiltrauma mit den allfälligen z.T. chronischen Konsequenzen.
SCHRÖTER weist richtig darauf hin, daß eine schematische MdE-Bemessung
aus der Schweregradeinteilung nicht sinnvoll ist, um fortzufahren: "Schließlich
kann selbst der schwerste Frakturschaden, sogar ein anfängliches Lähmungsbild,
im Idealfall noch folgenlos ausheilen, präjudiziert somit allenfalls statistisch
gesehen eine gewisse Häufigkeit von Dauerfolgen, jedoch nicht deren Gewichtung,
schon gar nicht im konkreten Einzelfall." Erst wenn wir sein Argument ergänzen,
wird aber eine runde Sache draus: Schließlich kann selbst der leichteste
funktionelle Schaden, sogar ohne anfängliche Beschwerden, im ungünstigsten
Fall chronifiziert werden, präjudiziert somit allenfalls statistisch gesehen
eine gewisse Häufigkeit folgenlosen Abheilens, jedoch nicht die pauschale
Negierung, schon gar nicht im konkreten Einzelfall. Oder, um es mit GOETHE zu
sagen: "Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften
fehlt". Das Problem der funktionellen posttraumatischen Beschwerden
Die Rolle der Manuellen Medizin für Diagnose, Begutachtung und Therapie wird
heute breiter anerkannt: so fordert MOORAHREND [14] die "Einbeziehung erfahrener
Manualdiagnostiker in die Befundung". KÜGELGEN [7] schreibt in seiner Zusammenfassung
für das Procedere beim HWS-Trauma: "Spätestens nach einem Monat muß
der Therapieerfolg entweder eingetreten oder kurzfristig abzusehen sein. Ist dies
nicht der Fall, ist ein manualmedizinisches Konsil angezeigt, bei dem insbesondere
auch eine Blockierung der Kopfgelenke untersucht und behandelt werden kann."
Funktionelle Beschwerden nach HWS-Trauma 'gehören' wie kaum ein anderes traumatologisches
Problemfeld den Manualmedizinern. Gerade diejenigen, die sich in beiden Welten
bewegen und so Traumatologie und Manualmedizin kennengelernt haben, sehen schnell,
daß die vielfältigen Beschwerden nach Weichteilverletzungen des Halses
kaum mit den gängigen unfallchirurgischen Kriterien bewältigt werden
können. Man ist an andere Problemgebiete der Unfallchirurgie erinnert (wie
z.B. den M.SUDECK), bei denen ähnliche Schwierigkeiten bekannt sind.
Das grundsätzliche Problem liegt wohl darin, daß viele Mediziner
- und nicht zuletzt Unfallchirurgen - immer noch Mühe haben, rein pathomorphologische
Kategorien zu überwinden. Die Fehlfunktion als Krankheitsursache und gutachtenrelevanter
Befund entzieht sich dieser Sichtweise, ohne deshalb aber für den Betroffenen
ihre 'krankmachende' Wirkung zu verlieren. LEWIT faßt dieses Problem so
zusammen: "Die konservative Orthopädie behandelt Fehlfunktion und nicht strukturelle
Pathologiie. Das ist deshalb so eminent wichtig, da man Funktion nicht mit einer
einzigen Stuktur oder Lokalisation verbinden kann. Funktion ist das Ergebnis einer
Interaktion verschiedener, häufig weit auseinanderliegender Strukturen. Unsere
Aufgabe besteht deshalb darin, das momentan wichtigste Glied in dieser pathogenetischen
Kette zu finden. ... Es sollte daran erinnert werden, daß unser ZNS nur
Funktion kennt, nicht aber Struktur"[21]. Schon deshalb greift eine
Argumentation, die für Beschwerden zwingend ein morphologisches Substrat
fordert, ins Leere. Für einen 'Vollbeweis', der "mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit"[9] zu führen ist, werden dann nur "objektive Begutachtungskriterien"
zugelassen, die "nicht von der Mitarbeit des zu Untersuchenden" abhängig
sind. So wird jeder bei klinischer Untersuchung gewonnenen Befund negiert, unter
anderem auch die in KEIDELs Arbeit angeführten komplexen Tests (als Beispiel
für diese Verfahren, sei z.B. die Cervico-Motographie BERGERs[22] oder die
Algisemetrie[8] erwähnt). Demgegenüber betont der Jurist KRASNEY:
"Auch hier wird man nicht nur aus medizinischer Sicht ... die zunächst herausgefilterten
Gemeinsamkeiten als allein entscheidend ansehen dürfen, sondern das zunächst
für das Erkennen der Gemeinsamkeiten zurückgedrängte Individuelle
ist nunmehr in die Betrachtung wieder einzubeziehen; denn zu den medizinischen
Regeln gehört immer auch die Kenntnis ihrer Ausnahmen, die Ausdruck von Individualität,
Geschichtlichkeit, Multifaktorialität und Vieldimensionalität der biologischen,
psychischen, personalen und sozialen Erfahrungswelt sind, die vom Juristen regelmäßig
im gleichen Ausmaße zu beachten sind."[23]. Es besteht also eine Dialektik
zwischen den aus Statistik und Verallgemeinerung gewonnenen Erkenntnissen und
der individuellen Entwicklung, die den oben erwähnten Faktoren und der spezifischen
Unfallgeschichte Rechnung tragen muß. Viele dieser Fälle lassen sich
eben nicht mehr üblichen traumatologischen Ansätzen therapieren, und
nicht alle Patienten, die sich zu einem Arztwechsel entschließen tun dies
"um sich der Steuerungsfunktion des Erstbehandlers zu entziehen", wie LUDOLPH
vermutet, sondern schlicht und einfach, weil dessen Therapie ihnen nicht geholfen
hat. Gerade die auf 'faßbare' morphologische Substrate als Diagnose- und
Therapiebasis Fixierten werden funktionellen Beschwerden gegenüber hilflos
sein und damit einem vermehrten 'Entzug der Steuerungsfunktion' ausgesetzt sein.
Wir werden weiter danach streben müssen, unsere manuelle Untersuchung
mit anderen nachvollziehbaren Methoden zu ergänzen. Die segentale Schmerz-
und Bewegungsdiagnostik und ihr artähnliche Verfahren (man denke an die `Triggerpunkte'
von TRAVELL & SIMONS}[24]) stehen aber notwendig im Mittelpunkt unserer eigenen
Urteilsfindung. Es ist immer wieder für die Patienten verblüffend, daß
der Erfahrene allein aus dem Gewebewiderstand die Schmerzhaftigkeit eines Punktes
'ablesen' - oder exakter formuliert: 'abfühlen' - kann. Dies kann kein Patient
durch eine simulierte Abwehrspannung oder eine übertriebene Fluchtreaktion
verdecken. Wenn man Richtern und Anwälten verständlich gemacht hat,
welche diagnostische Sicherheit dies gibt, ist schon viel gewonnen. Ergänzend
muß dann darauf hingewiesen werden, daß derlei `handwerkliche' Fertigkeiten
noch immer pauschalen radiologischen Methoden überlegen sind, deren falsch
positive bzw. falsch negative Auswertungen sattsam bekannt[25-28]. Die
Beurteilung des Weichteilschadens und seiner funktionellen Konsequenzen ist eine
multidisziplinäre Aktivität, deren Bogen sich vom Neurophysiologen[29]
über den HNO-Arzt[30, 31] und den Zahn-Kieferspezialisten[32] bis hin zu
denjenigen spannt, die dann - hoffentlich - nicht zuletzt unter manualtherapeutisch-funktionellen
Gesichtspunkten diese Informationsfülle zusammenführen. Auch in zwanzig
Jahren und mit beliebig vielen neuen diagnostischen Verfahren wird das Problem
der funktionellen Bewertung dieser Fakten auf der einen und der pathomorphologischen
Argumentation auf der anderen Seite bestehen bleiben. Damit bleibt eine grundsätzliche
Kluft des Herangehens an diese Probleme bestehen. Zum Schluß sei
noch BRING zitiert: "Chronische Beschwerden nach HWS-Trauma stellen den Behandler
vor etliche Probleme, was vor allem auf die Diskrepanz zwischen der Vielfalt subjktiver
Beschwerden und den wenigen objektivierbaren Befunden urückzuführen
ist. ... Das chronische Beschwerdebild n. (HWS-Trauma) ist durch weit gestreute
Symptome, migränoide Kopfschmerzen und eine Beschwerdeverstärkung nach
Anstrengung gekennzeichnet. Ausführliche klinische Untersuchung mit Analyse
der Schmerz-Provokation durch Palpation, Nerven-Dehnungstests des Plexus brachialis
und unauffällige Röntgenbilder weisen auf einen gemeinsamen Ursprung
der Beschwerden hin. Dieser liegt im Weichteiltrauma und der funktionellen Störung
der Sensomotorik"[17]. Bibliographie: 1.
Aberle, W., Aetiologisches zum Schiefhals. Z Orthop Chir, 1928. 49: S.
27 - 43. 2. Berger, M., Prolongierte Stiff-Neck-Symptomatik ein
abgrenzbares Syndrom? Z Physiother, 1989. 49: S. 34 - 41. 3. Boden,
S.D., et al., Abnormal Magnetic-Resonance Scans of the Lumbar Spine in Asymptomatic
Subjects. JBJS, 1990. 72: S. 403 - 408. 4. Bring, G. and G. Westman,
Chronic posttraumatic syndrome after whiplash injury. A pilot study of 22 patients.
Scand J Prim Health Care, 1991. 9: S. 135 - 141. 5. Croft, A.C.,
Soft Tissue Injury: Long- and Short-Term Effects, in Whiplash Injuries, S.M. Foreman
and A.C. Croft, Editors. 1995, Williams & Wilkins: Baltimore. p. 289 - 362.
6. Curl, D.D., Temporo-Mandibular Joint Injuries, in Whiplash Injuries,
S.M. Foreman and A.C. Croft, Editors. 1995, Williams & Wilkins: Baltimore.
p. 386 - 421. 7. Galasko, C.S., et al., Neck sprains after road
traffic accidents: a modern epidemic. Injury, 1993. 24: S. 155 - 157.
8. Gargan, M.F. and G.C. Bannister, Long-Term Prognosis of Soft-Tissue
Injuries of the Neck. JBJS, 1990. 72: S. 901 - 903. 9. Gutmann,
G. and H. Biedermann, Die Halswirbelsäule. Teil 2: Allgemeine funktionelle
Pathologie und klinische Syndrome, ed. G. Gutmann and H. Biedermann. 1984, Stuttgart:
Fischer Verlag. 10. Hassenstein, B., Der Kopfgelenkbereich im
Funktionsgefüge der Raumorientierung: systemtheoretische bzw. biokybernetische
Gesichtspunkte, in Die Sonderstellung des Kopfgelenkbereichs, H.D. Wolff, Editor.
1989, Springer: Berlin. p. 1 - 18. 11. Hirsch, E. and M. Mertz,
Zum Erscheinungsbild des M. Purtscher. Klin Monatsblätter Augenheilkunde,
1981. 179: S. 354 -356. 12. Hitselberger, W.E. and R.M. Witten,
Abnormal Myelograms in Asymptomatic Patients. J Neurosurg, 1968. 28: S. 204 -
206. 13. Holt, E.P., The Question of Lumbar Discography. J Bone
Joint Surg, 1968. 50: S. 720 - 726. 14. Hülse, M., Die funktionelle
Dysphonie nach Halswirbeltrauma. Laryngo- Rhino- Otologie, 1991. 70: S. 599 -
603. 15. Hülse, M., Objektivierung der durch Halstorsion
provozierten Sehstörung. Man Med, 1990. 28: S. 23 - 27. 16.
Jenzer, G. and F. Walz, Die 'Schwere' des Schleudertraumas der Halswirbelsäule.
Z Unfallchir Versicherungsmed, 1991. 84: S. 7 - 19. 17. Kamieth,
H., Das Schleudertrauma der Halswirbelsäule. WS in Forschung und Praxis.
Vol. 111. 1990, Stuttgart: Hippokrates. 18. Keidel, M., Der posttraumatische
Verlauf nach zervikozephaler Beschleunigungsverletzung, in Die Beschleunigungsverletzung
der Halswirbelsäule, B. Kügelgen, Editor. 1996, Springer: Berlin. p.
73 - 114. 19. Krasney, O.E., Methodologische und wissenschaftstheoretische
Problemzugänge, in Distorsion der Halswirbelsäule, B. Kügelgen,
Editor. 1996, Springer: Berlin. p. 1 - 10. 20. Kügelgen,
B., Distorsion der Halswirbelsäule, ed. B. Kügelgen. 1996, Berlin: Springer.
21. Lewit, K., The functional Approach. J orth Med, 1994. 16: S. 73
- 74. 22. Ludolph, E., Die gutachterliche Problematik der HWS-
Beschleunigungsverletzung, in Die Beschleunigungsverletzung der Halsdwirbelsäule,
U. Moorahrend, Editor. 1993, Fischer: Stuttgart. p. 175 - 180. 23.
Ludolph, E., Primäre und sekundäre Diagnostik nach Halswirbelsäulenverletzung
als Verlaufsstrategie für die Therapie, in Distorsion der Halswirbelsäule,
B.Kügelen, Editor. 1996, Springer: Berlin. p. 45 - 52. 24.
Moorahrend, U., Die Beschleunigungsverletzung der Halswirbelsäule, ed. U.
Moorahrend. 1993, Stuttgart: Fischer. 25. Moorahrend, U., Zwei
Jahre Erfahrungen mit dem interdisziplinären Konsens zur HWS- Beschleunigungsverletzung,
in Die Beschleunigungsverletzung der Halswirbelsäule, U. Moorahrend, Editor.
1993, Fischer: Stuttagrt. p. 145 - 148 CROSSREF="kuegelgen-96".
26. O'Shaughnessy, T., Tomographic proof of trauma-induced injury
to the TMJoint and other sites in the body. Funct Orthod, 1995. 12(5): S. 20-8.
27. Payer, L., Medicine and Culture. Varieties of Treatment in the
United States England West Germany and France. 1988: H.Holt & Co. ,.
28. Rothhaupt, D. and K. Liebig, Stellenwert diagnostischer Maßnahmen
bei der HWS-Beschleunigungsverletzung. Man Med, 1997. 35(2): S. 66-76.
29. Rubin, A.M., et al., Postural stability following mild head or whiplash
injuries. Am J Otol, 1995. 16(2): S. 216-21. 30. Schröter,
F., Ausheilungsergebnisse nach Beschleunigungsverletzung und ihre Begutachtung,
in die Beschleunigungsverletzung der Halswirbelsäule, U. Moorahrend, Editor.
1993, Fischer: Stuttgart. p. 163 - 170. 31. Schröter, F.,
Bedeutung und Anwendung verschiedener Einteilungsschemata der HWS- Verletzungen,
in Distorsion der Halswirbelsäule, B. Kügelgen, Editor. 1996, Springer:
Berlin. p. 23 - 44. 32. Spitzer, W.O., Whiplash-Associated Disorders
(WAD): Redefining "Whiplash" and It's Management. 1996, Quebec: Société
de l'assurance automobile du Quebec. 223. 33. Spitzer, W.O., et
al., Scientific monograph of the Quebec Task Force on Whiplash-Associated Disorders:
redefining `whiplash' and its management. Spine, 1995. 20 (Suppl.): S. 1 - 73.
34. Spohr, H., Methodologische und rechtliche Aspekte der medizinischen
Begutachtung, in Distorsionsverletzung der Halswirbelsäule, B. Kügelgen,
Editor. 1996, Springer: Berlin. p. 11 - 22. 35. Sturzenegger,
M., B.P. Radanov, and G. Di Stefano, The effect of accident mechanisms and initial
findings on the long-term course of whiplash injury. J Neurol, 1995. 242(7): S.
443-9. 36. Travell, J.G. and D.G. Simons, Myofascial Pain and
Dysfunction. The Trigger Point Manual. 1983, Baltimore: Williams & Wilkins.
37. Wiesel, S.W., et al., A Study of Computer-Assisted Tomography:
The Incidence of Positive CAT Scans in an Asymptomatic Group of Patients. Spine,
1984. 9: S. 549 - 551. 38. Wood, K.B., et al., Magnetic resonance
imaging of the thoracic spine. Evaluation of asymptomatic individuals. J Bone
Joint Surg Am, 1995. 77(11): S. 1631-8. 39. Zobel, K., Sind Gutachter
neutral? Orthop praxis, 1990. 26: S. 525 -531.
Checkliste für die Begutachtung
zum
Inhaltsverzeichnis |